1. Zweck
1.1. Verein zur Begleitung Beratung und Förderung sowie Weiterbildung und Integration von Jugendlichen, Jungerwachsenen und deren soziales Umfeld, in schwierigen Lebenssituationen, nimmt seine soziale Verantwortung, die er für seine Aspiranten trägt, in besonderer Weise wahr.
1.2. Der Notfallfonds kann ausschließlich von Aspiranten des OCTOPUS MENTORING in Anspruch genommen werden. Er soll verhindern, dass Aspiranten in einer besonderen sozialen Notlage ihre schwierige Lebenssituation aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen noch mehr verschlechtern.
1.3. Der Fonds dient zur Unterstützung bei Existent gefährdenden Situationen insbesondere bei nachstehenden Situationen, unbürokratisch und zeitnahe am Geschehen zur Milderung der Belastung.
b. Zahlungsaufforderungen mit Exekutionstitel
c. fehlende Grundversorgung von Lebensmitteln
d. Rezeptgebühr
e. drohende Obdachlosigkeit
1.5. Für die Grundversorgung kann mehrmalig eine Geldaushilfe in Form von Gutscheinen gewährt werden. OCTOPUS unterstützt die Aspiranten auch auf Basis von Beratungen im finanziellen Bereich und Anträgen auf Ratenzahlung bzw. Verzicht von Forderungen.